Dienstag, 19. April 2022
Und weiter geht der Widerstand
kasparhauser, 08:29h
B G H
3132
Per Telefax
Berlin, 19. Apr. 2022
E I L T
Sehr geehrte Damen und Herren,
Richterin Dr. Dauber unterschreibt als Eselin (iA).
Dabei muß jeder Schriftsatz erkennen lassen, wer ihn verantwortet. Frau Dr. Dauber verantwortet den Schriftsatz vom 5.4.2022 jedenfalls nicht. Es wird schon Gründe haben.
Sofern aus dem Schreiben vom 21.3.2022 hervorgeht, wer es verantwortet, bitte ich um Nachweis. Oder sollte mich Frau Dr. Dauber auch hier frech und dumm belügen?
Es ging bei meinem Schreiben ja auch nicht nur um Dienstaufsichtsrecht:
E I L T
ANHÖRUNGSRÜGE
DIENSTAUFSICHTSBESCHWERDE
FACHAUFSICHTSBESCHWERDE
RECHTSAUFSICHTSBESCHWERDE
BEFANGENHEITSANTRAG-GILT AUCH FÜR ANDERE VERFAHREN
ANTRAG AUF DISZIPLINARMASSNAHMEN
ANTRAG AUF STRAFRECHTLICHE ERMITTLUNGE§N WEGEN VERMUTETER RECHTSBEUGUNG UND KÖRPERVERLETZUNG AN
SCHUTZBEFOHLENE ANTRAG AUF VERFOLGUNG WEGEN VÖLKERRECHTSBRUCH GEGEN RICHTER DR ALTGEN
Sondern es geht bei dem BGH offensichtlich um ganz massive und vorsätzliche Verstöße gegen Völkerrecht und internationale Abkommen, die aber auch für dieses Staatsgebilde gelten.
Ob bei Frau Dr. Dauber eine Nachschulung sinnvoll ist, vermag ich nicht zu beurteilen. Ggf. muß sie halt unehrenhaft aus dem Richteramt ausscheiden.
Viele Grüße
Horst Murken
3132
Per Telefax
Berlin, 19. Apr. 2022
E I L T
Sehr geehrte Damen und Herren,
Richterin Dr. Dauber unterschreibt als Eselin (iA).
Dabei muß jeder Schriftsatz erkennen lassen, wer ihn verantwortet. Frau Dr. Dauber verantwortet den Schriftsatz vom 5.4.2022 jedenfalls nicht. Es wird schon Gründe haben.
Sofern aus dem Schreiben vom 21.3.2022 hervorgeht, wer es verantwortet, bitte ich um Nachweis. Oder sollte mich Frau Dr. Dauber auch hier frech und dumm belügen?
Es ging bei meinem Schreiben ja auch nicht nur um Dienstaufsichtsrecht:
E I L T
ANHÖRUNGSRÜGE
DIENSTAUFSICHTSBESCHWERDE
FACHAUFSICHTSBESCHWERDE
RECHTSAUFSICHTSBESCHWERDE
BEFANGENHEITSANTRAG-GILT AUCH FÜR ANDERE VERFAHREN
ANTRAG AUF DISZIPLINARMASSNAHMEN
ANTRAG AUF STRAFRECHTLICHE ERMITTLUNGE§N WEGEN VERMUTETER RECHTSBEUGUNG UND KÖRPERVERLETZUNG AN
SCHUTZBEFOHLENE ANTRAG AUF VERFOLGUNG WEGEN VÖLKERRECHTSBRUCH GEGEN RICHTER DR ALTGEN
Sondern es geht bei dem BGH offensichtlich um ganz massive und vorsätzliche Verstöße gegen Völkerrecht und internationale Abkommen, die aber auch für dieses Staatsgebilde gelten.
Ob bei Frau Dr. Dauber eine Nachschulung sinnvoll ist, vermag ich nicht zu beurteilen. Ggf. muß sie halt unehrenhaft aus dem Richteramt ausscheiden.
Viele Grüße
Horst Murken
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Dienstag, 12. April 2022
Nur LUG und BETRUG durch das BGH
kasparhauser, 22:21h
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Mittwoch, 30. März 2022
B G H
kasparhauser, 15:26h
Hier die Antwort vom BGH: https://www.dropbox.com/s/uwc6d6gb6wjatf7/bgh_2022-04-05_3132.pdf?dl=0
B G H
III ZA 7/19
3132
Per Telefax
Berlin, 30. Mrz. 2022
E I L T
ANHÖRUNGSRÜGE
DIENSTAUFSICHTSBESCHWERDE
FACHAUFSICHTSBESCHWERDE
RECHTSAUFSICHTSBESCHWERDE
BEFANGENHEITSANTRAG-GILT AUCH FÜR ANDERE VERFAHREN
ANTRAG AUF DISZIPLINARMASSNAHMEN
ANTRAG AUF STRAFRECHTLICHE ERMITTLUNGE§N WEGEN VERMUTETER RECHTSBEUGUNG UND KÖRPERVERLETZUNG AN
SCHUTZBEFOHLENE ANTRAG AUF VERFOLGUNG WEGEN VÖLKERRECHTSBRUCH GEGEN RICHTER DR ALTGEN
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich stelle den Feststellungsantrag, daß das Schreiben von dem Richter Dr. Altgen nichtig, ein NULLUM ist, da nicht erkennbar ist, wer es verantwortet, § 130 Nr. 6 ZPO.
Dies zeigt schon, daß selbst Richter beim BGH nicht bereit sind, Gesetze einzuhalten.
Ich hatte dazu ausführlich geschrieben, der BGH sollte dies verteilen ? oder mir schreiben, was daran falsch ist: http://gerichtsverfahrenundklageprozesse.blogspot.com/p/blog-page_23.html
Sofern dieser Richter behauptet, es gäbe keine Dienstaufsicht für Richter, lügt er frech: § 26 DRiG und § 16 AGGVG.
Es gibt mit §§ 78f DRiG sogar ein Dienstgericht für solche Fälle, vor das der Richter Dr. Altgen gehört.
Beschlüsse gehören von den Richtern unterschrieben, da es auf die Außenwirkung ankommt, BGH XII ZB 132/09 vom 9.6.2010. Ansonsten besteht die Möglichkeit und Gefahr, daß die Urteile nachträglich unterschrieben werden. Hierzu auch §§ 300ff ZPO. Hierzu auch OLG Bamberg, 3 Ss OW/602/18 vom 30.4.2018.
Soweit ich weiß, sind Richter sogar verpflichtet, einen Verdacht auf Straftaten weiterzuleiten. Das Unterlassen dürfte selber eine Straftat sein.
Auf meine weiteren Anträge geht er nicht ein, was ein Verstoß gegen mein Recht auf rechtliches Gehör und ein faires Verfahren verstößt sowie gegen mein Petitionsrecht.
Damit macht sich dieser Richter zum Komplizen und ist mitschuldig an schwerwiegende Verstöße gegen das Grundgesetz und Völkerrecht sowie der Weißen Folter und dem Verbot der unmenschlichen Behandlung.
Ich hatte dieses Völkerrecht schon in meinem Beschwerdeschreiben vom 8.12.2021 genannt, wiederhole es aber hier, damit die Richter endlich verstehen, gegen was sie alles verstoßen:
Was für eine Staatsform haben wir also, wenn dermaßen deutlich von Art. 20 III GG und internationalem Recht abgewichen werden darf?
Neben dem nationalen Recht verstößt sie gegen die Europäische Sozialcharta (ESC), EMRK, UN-BRK,
Richtlinie 2012/29 EU vom 25.10.2012, Dokument E/CN 4/2000/62 der
UN-Menschenrechtskommission vom 18.1.2000, die Charta der Grundrechte der
Europäischen Union, GRC, Internationalen Pakt über bürgerliche Rechte,
ICCPR, ICESCR, CRPD, sowie die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte.
Folter: https://www.antifolterkonvention.de/untersuchungspflicht-bei-folterverdacht-3426/
https://www.un.org/depts/german/gv-60/band1/ar60147.pdf
https://ec.europa.eu/germany/news/20200325-aktionsplan-menschenrechte-demokratie_de?fbclid=IwAR0tOvTLDqhQvTEairTJu6FF1BA1HvfskBYUVkYh-bE6HvYLd_84O_IhwLI
Opferrechte: https://www.bmjv.de/SharedDocs/Downloads/DE/PDF/Berichte/MPI_Gutachten_Uebertragung_opferschuetzender_Normen.pdf?__blob=publicationFile&v=1&fbclid=IwAR35wkU8hIT1byzQtLcE6-Om9l_cWXvytIRGCiEQgQ9ShV77Vn2jNeAjgdg
So betreibt sie Weiße Folter und verstößt gegen das Verbot der
unmenschlichen Behandlung.
Zu nennen ist insbesondere das Dokument der UN-Menschenrechtskommission vom 18.1.2000, welches ich meinem FAX vom 8.12.2021 beigefügt hatte. Danach steht mir eine unverzügliche Hilfe des Staates ? durch einen dafür zu errichtenden Fond ? zu.
Hiergegen verstößt der BGH aber auch das Bundesverfassungsgericht bewußt, denn die Rechtslage ist bekannt.
Ich wiederhole meinen Antrag auf Einsetzung in den richtigen Stand unter Beiordnung eines von mir auszusuchenden BGH-Anwalt und auf einen Abschlag von zumindest 6 Mio Euro zur Milderung der meiner Familie zugefügten Leiden durch die Deutsche Rechtsprechung.
Dieses Schreiben geht an Verbündete mit der Bitte um Verbreitung und an die UN zu Händen Herrn Professor Melzer.
Mit freundlichen Grüßen
Horst Murken
B G H
III ZA 7/19
3132
Per Telefax
Berlin, 30. Mrz. 2022
E I L T
ANHÖRUNGSRÜGE
DIENSTAUFSICHTSBESCHWERDE
FACHAUFSICHTSBESCHWERDE
RECHTSAUFSICHTSBESCHWERDE
BEFANGENHEITSANTRAG-GILT AUCH FÜR ANDERE VERFAHREN
ANTRAG AUF DISZIPLINARMASSNAHMEN
ANTRAG AUF STRAFRECHTLICHE ERMITTLUNGE§N WEGEN VERMUTETER RECHTSBEUGUNG UND KÖRPERVERLETZUNG AN
SCHUTZBEFOHLENE ANTRAG AUF VERFOLGUNG WEGEN VÖLKERRECHTSBRUCH GEGEN RICHTER DR ALTGEN
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich stelle den Feststellungsantrag, daß das Schreiben von dem Richter Dr. Altgen nichtig, ein NULLUM ist, da nicht erkennbar ist, wer es verantwortet, § 130 Nr. 6 ZPO.
Dies zeigt schon, daß selbst Richter beim BGH nicht bereit sind, Gesetze einzuhalten.
Ich hatte dazu ausführlich geschrieben, der BGH sollte dies verteilen ? oder mir schreiben, was daran falsch ist: http://gerichtsverfahrenundklageprozesse.blogspot.com/p/blog-page_23.html
Sofern dieser Richter behauptet, es gäbe keine Dienstaufsicht für Richter, lügt er frech: § 26 DRiG und § 16 AGGVG.
Es gibt mit §§ 78f DRiG sogar ein Dienstgericht für solche Fälle, vor das der Richter Dr. Altgen gehört.
Beschlüsse gehören von den Richtern unterschrieben, da es auf die Außenwirkung ankommt, BGH XII ZB 132/09 vom 9.6.2010. Ansonsten besteht die Möglichkeit und Gefahr, daß die Urteile nachträglich unterschrieben werden. Hierzu auch §§ 300ff ZPO. Hierzu auch OLG Bamberg, 3 Ss OW/602/18 vom 30.4.2018.
Soweit ich weiß, sind Richter sogar verpflichtet, einen Verdacht auf Straftaten weiterzuleiten. Das Unterlassen dürfte selber eine Straftat sein.
Auf meine weiteren Anträge geht er nicht ein, was ein Verstoß gegen mein Recht auf rechtliches Gehör und ein faires Verfahren verstößt sowie gegen mein Petitionsrecht.
Damit macht sich dieser Richter zum Komplizen und ist mitschuldig an schwerwiegende Verstöße gegen das Grundgesetz und Völkerrecht sowie der Weißen Folter und dem Verbot der unmenschlichen Behandlung.
Ich hatte dieses Völkerrecht schon in meinem Beschwerdeschreiben vom 8.12.2021 genannt, wiederhole es aber hier, damit die Richter endlich verstehen, gegen was sie alles verstoßen:
Was für eine Staatsform haben wir also, wenn dermaßen deutlich von Art. 20 III GG und internationalem Recht abgewichen werden darf?
Neben dem nationalen Recht verstößt sie gegen die Europäische Sozialcharta (ESC), EMRK, UN-BRK,
Richtlinie 2012/29 EU vom 25.10.2012, Dokument E/CN 4/2000/62 der
UN-Menschenrechtskommission vom 18.1.2000, die Charta der Grundrechte der
Europäischen Union, GRC, Internationalen Pakt über bürgerliche Rechte,
ICCPR, ICESCR, CRPD, sowie die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte.
Folter: https://www.antifolterkonvention.de/untersuchungspflicht-bei-folterverdacht-3426/
https://www.un.org/depts/german/gv-60/band1/ar60147.pdf
https://ec.europa.eu/germany/news/20200325-aktionsplan-menschenrechte-demokratie_de?fbclid=IwAR0tOvTLDqhQvTEairTJu6FF1BA1HvfskBYUVkYh-bE6HvYLd_84O_IhwLI
Opferrechte: https://www.bmjv.de/SharedDocs/Downloads/DE/PDF/Berichte/MPI_Gutachten_Uebertragung_opferschuetzender_Normen.pdf?__blob=publicationFile&v=1&fbclid=IwAR35wkU8hIT1byzQtLcE6-Om9l_cWXvytIRGCiEQgQ9ShV77Vn2jNeAjgdg
So betreibt sie Weiße Folter und verstößt gegen das Verbot der
unmenschlichen Behandlung.
Zu nennen ist insbesondere das Dokument der UN-Menschenrechtskommission vom 18.1.2000, welches ich meinem FAX vom 8.12.2021 beigefügt hatte. Danach steht mir eine unverzügliche Hilfe des Staates ? durch einen dafür zu errichtenden Fond ? zu.
Hiergegen verstößt der BGH aber auch das Bundesverfassungsgericht bewußt, denn die Rechtslage ist bekannt.
Ich wiederhole meinen Antrag auf Einsetzung in den richtigen Stand unter Beiordnung eines von mir auszusuchenden BGH-Anwalt und auf einen Abschlag von zumindest 6 Mio Euro zur Milderung der meiner Familie zugefügten Leiden durch die Deutsche Rechtsprechung.
Dieses Schreiben geht an Verbündete mit der Bitte um Verbreitung und an die UN zu Händen Herrn Professor Melzer.
Mit freundlichen Grüßen
Horst Murken
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