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Samstag, 17. Juli 2021
Schreiben an SG wegen unterlassener Hilfeleistung
kasparhauser, 20:30h
SG Berlin
S 30 R 1153/21
Per Telefax
Berlin, 17. Jul. 2021
E I L T
Sehr geehrter Herr Marx,
meine Klage vom 28.3.2021 nennt die mir bekannten Leistungsträger für Leistungen nach dem SGB IX. Es ist sinnvoll, dieses Verfahren wieder zu vereinheitlichen, damit bei einem mündlichen Termin alle Leistungsträger anwesend sind und meinen Teilhabeplan am Leben gemeinsam erstellen.
Mit 16. 4.2021 habe ich beantragt, daß dieses Verfahren als Eilverfahren geführt wird. Dies bitte ich Sie zu übernehmen.
In dem Schreiben hatte ich auch das Dokument der UN-Menschenrechtskommission aus 2000 angeführt, nach dem die unterzeichnenden Staaten Verpflichtungen gegen Opfer von Gewalt haben und diese umfänglich, effektiv und zeitnah zu helfen haben.
Mir hingegen wird in diesem Staat jede Hilfe verweigert, was auch anderen so geht. Daher meine Petition an die UN: https://rechtsstaat34.blogger.de/
In den vergangenen Jahren seit 2008 habe ich bei den Trägern immer wieder Hilfe beantragt, was mir aber verweigert wurde ? sogar mit Hilfe von SG und LSG. So liegt meine Klage nach dem OEG seit 2010 bei diesen Gerichten.
Am 3.1.2020 hatte ich dann erneut einen Antrag auf Teilhabe am Leben gestellt, § 19 SGB IX. Dieser wurde durch Fristablauf bewilligt, § 18 SGB IX. Daher ist mir ein Persönliches Budget in Höhe von 8000 Euro, 13 x im Jahr, ab dem 20.2.2008 zuzusprechen: https://rechtsstaat12.blogger.de/stories/2722621/
Alle Beteiligten haben sich der unterlassenen Hilfeleistungen, Körperverletzung an Schutzbefohlene, Weiße Folter und Verstoß gegen internationale Abkommen schuldig gemacht und werden verfolgt werden:
Neben dem nationalen Recht verstößt sie gegen die EMRK,
Richtlinie 2012/29 EU vom 25.10.2012, Dokument E/CN 4/2000/62 der
Menschenrechtskommission vom 18.1.2000, die Charta der Grundrechte der
Europäischen Union, GRC, Internationalen Pakt über bürgerliche Rechte,
ICCPR, ICESCR, CRPD, sowie die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte.
https://www.un.org/depts/german/gv-60/band1/ar60147.pdf
https://ec.europa.eu/germany/news/20200325-aktionsplan-menschenrechte-demokratie_de?fbclid=IwAR0tOvTLDqhQvTEairTJu6FF1BA1HvfskBYUVkYh-bE6HvYLd_84O_IhwLI
Opferrechte: https://www.bmjv.de/SharedDocs/Downloads/DE/PDF/Berichte/MPI_Gutachten_Uebertragung_opferschuetzender_Normen.pdf?__blob=publicationFile&v=1&fbclid=IwAR35wkU8hIT1byzQtLcE6-Om9l_cWXvytIRGCiEQgQ9ShV77Vn2jNeAjgdg
Ich wiederhole meinen Antrag auf eine Soforthilfe von zumindest 200.000 Euro, denn Leistungen sind im Voraus zu erbringen und der Staat liegt in meinem Fall über 13 Jahr im Verzug.
Mit freundlichen Grüßen
Horst Murken
S 30 R 1153/21
Per Telefax
Berlin, 17. Jul. 2021
E I L T
Sehr geehrter Herr Marx,
meine Klage vom 28.3.2021 nennt die mir bekannten Leistungsträger für Leistungen nach dem SGB IX. Es ist sinnvoll, dieses Verfahren wieder zu vereinheitlichen, damit bei einem mündlichen Termin alle Leistungsträger anwesend sind und meinen Teilhabeplan am Leben gemeinsam erstellen.
Mit 16. 4.2021 habe ich beantragt, daß dieses Verfahren als Eilverfahren geführt wird. Dies bitte ich Sie zu übernehmen.
In dem Schreiben hatte ich auch das Dokument der UN-Menschenrechtskommission aus 2000 angeführt, nach dem die unterzeichnenden Staaten Verpflichtungen gegen Opfer von Gewalt haben und diese umfänglich, effektiv und zeitnah zu helfen haben.
Mir hingegen wird in diesem Staat jede Hilfe verweigert, was auch anderen so geht. Daher meine Petition an die UN: https://rechtsstaat34.blogger.de/
In den vergangenen Jahren seit 2008 habe ich bei den Trägern immer wieder Hilfe beantragt, was mir aber verweigert wurde ? sogar mit Hilfe von SG und LSG. So liegt meine Klage nach dem OEG seit 2010 bei diesen Gerichten.
Am 3.1.2020 hatte ich dann erneut einen Antrag auf Teilhabe am Leben gestellt, § 19 SGB IX. Dieser wurde durch Fristablauf bewilligt, § 18 SGB IX. Daher ist mir ein Persönliches Budget in Höhe von 8000 Euro, 13 x im Jahr, ab dem 20.2.2008 zuzusprechen: https://rechtsstaat12.blogger.de/stories/2722621/
Alle Beteiligten haben sich der unterlassenen Hilfeleistungen, Körperverletzung an Schutzbefohlene, Weiße Folter und Verstoß gegen internationale Abkommen schuldig gemacht und werden verfolgt werden:
Neben dem nationalen Recht verstößt sie gegen die EMRK,
Richtlinie 2012/29 EU vom 25.10.2012, Dokument E/CN 4/2000/62 der
Menschenrechtskommission vom 18.1.2000, die Charta der Grundrechte der
Europäischen Union, GRC, Internationalen Pakt über bürgerliche Rechte,
ICCPR, ICESCR, CRPD, sowie die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte.
https://www.un.org/depts/german/gv-60/band1/ar60147.pdf
https://ec.europa.eu/germany/news/20200325-aktionsplan-menschenrechte-demokratie_de?fbclid=IwAR0tOvTLDqhQvTEairTJu6FF1BA1HvfskBYUVkYh-bE6HvYLd_84O_IhwLI
Opferrechte: https://www.bmjv.de/SharedDocs/Downloads/DE/PDF/Berichte/MPI_Gutachten_Uebertragung_opferschuetzender_Normen.pdf?__blob=publicationFile&v=1&fbclid=IwAR35wkU8hIT1byzQtLcE6-Om9l_cWXvytIRGCiEQgQ9ShV77Vn2jNeAjgdg
Ich wiederhole meinen Antrag auf eine Soforthilfe von zumindest 200.000 Euro, denn Leistungen sind im Voraus zu erbringen und der Staat liegt in meinem Fall über 13 Jahr im Verzug.
Mit freundlichen Grüßen
Horst Murken
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